Tuesday 29 March 2016

FLUCHTLINGE: MENSCHHEIT UND ANGST



Am Samstag 2. April 2016 um 12:00 h treffen wir uns bei der Café 1916 an der Plaza de España Nr. 4, zwecks Rede über diese Nachrichten und politische Betrachtungen… und das auf Deutsch. Ich will nicht meine nicht deutschsprachigen Freunden stören und auch nicht diejenigen, die kein Interesse an den Nachrichten haben.

Wir reden über die in Medienversagen geschriebenen Neuigkeiten, über berühmte Menschen und (warum nicht?) über ihr Verhältnis zum Geld. Alles auf Deutsch und eventuell... auch auf andere Sprachen.

 Ich warte auf euch am 2. April 2016 um 12:00h bei der Café 1916.
 
 

Saturday 26 March 2016

VORSTEUER EINES MIETWAGENS


 




Sie machen Urlaub auf Mallorca. Und Sie buchen einen Mietwagen eine Woche lang direkt im Flughafen Palma. Aber wissen Sie, ob die Rechnung mit Vorsteuer ausgestellt werden muss?


Friday 25 March 2016

INFORMATIONEN ÜBER EINE IMMOBILIE


Zwecks Erlangung von Informationen über eine Immobilie kann man beim Eigentumsregister um EINEN REGISTERAUSZUG anfordern. Damit kann man z.B.die hypothekarischen Belastungen von Wert der o.g. Immobilie wissen.  

Der Antragssteller muss beim Eigentumsregister ein berechtigtes Interesse nachweisen und folgende Informationen im Antrag schreiben:

  • Daten des Eigentümers.
  • Beschreibung der Immobilie (d.h., Straße, Polygon, Grundstück, u.s.w....)
  • Registrierungsdaten der Immobilie (d.h., Volumen, Buch, Folio)

Der o.g. Registerauszug wird in einer Frist von maximal 4 Tagen durchgeführt.

Tuesday 22 March 2016

ANMELDUNG BEI DER SPANISCHEN SOZIALVERSICHERUNG




ANMELDUNG BEI DER SPANISCHEN SOZIALVERSICHERUNG

Die Anmeldung bei der Sozialversicherung erfolgt durch die Abgabe des Formblatts TA0521. Die verschiedene Varianten des o.g. Formblatts findet man unter dem folgenden “Link”:

http://www.seg-social.es/Internet_1/Trabajadores/Afiliacion/Servicios/Modelosdesolicitude31190/ModeloTA0521Solicit48739/index.htm

Dem Formblatt TA0521 muss die Originalbescheinigung und eine Kopie folgender Unterlagen beigelegt:

1. Ausweis bzw. Reisepass
2. Arbeitserlaubnis oder Antrag auf Freistellung, im Falle eines Ausländers von Drittländern.
3. Anmeldung zur Gewerbesteuer (Formblatt 037)


Monday 21 March 2016

WIE KANN MAN EINE SPANISCHE GMBH GRÜNDEN

 
 
GRÜNDUNG EINER SPANISCHEN GMBH
 
1.- Anmeldung des Gesellschafstnamen 
Die o.g. Anmeldung erfolgt durch Erlangung einer Negativbescheiningung des Gesellschaftnamen an der Web-Seite des Zentralen Handelsregisters. D.h.:

http://www.rmc.es/IntroDenominaciones.aspx

Die Negativbescheinigung ist nur DREI MONATE LANG gültig.

2.- Eröffnung eines Bankkontos
Nach Erhalt der entsprechenden Negativbescheinigung  vom Zentralen Handelsregister muss ein Konto mit dem Stammkapital eröffnet werden. Im Falle einer spanischen GmbH ist das minimale Stammkapital 3.000€.

3.- Satzung des Unternehmens
Funktionsweise des Unternehmens sollten in der “Satzung des Unternehmens” festgelegt werden. In der o.g. Satzung müssen bestimmte minimale grundlegende Elementen inbegriffen werden, wie z.B., der Gesellschaftszweck.

4.- Gründungsurkunde
Die Gesellschaftsgründung muss mit Berücksichtigung folgender Aspekte  in einer Urkunde protokolliert werden:

a.- Satzung des Unternehmens
b.- Negativbescheiningung des Gesellschaftsnamen
c.-Bankbescheinigung des Stammkapitals
d.- Ausweis/ Reisepass und Steuernummer jeder Gründungsgesellschafter.
e.- Anlage mit Informationen der ausländischer Investitionen.


5.- Beantragung der Steuernummer und Anmeldung zur Gewerbsteuer (Formblatt 036).

6.- Eintragung des Unternehmens beim Handelsregister

7.- Erlangung der definitiven Steuernummer


ANTRAG DER RESIDENZ IN SPANIEN




ANTRAG DER RESIDENZ IN SPANIEN
 
Ein Bürger der EU braucht im Falle eines Aufenthalts bis 3 Monaten, keine Residenz zu beantragen.
Sollte der Aufenthalt mehr als 3 Monaten dauern, ist der Antrag der o.g Residenz beim Ausländeramt erforderlich.
 
Der Antragsteller muss folgende Dokumente beim Ausländeramt vorlegen:
 
  1. eine gültige REISEPASS/ bzw. Ausweis 
  2. eine gültige NIE
  3. ein Beweis ausreichender Existenzmittel des Antragstellers (z.B., einen Kontoauszug bzw. Steuererklärungen, u.s.w...).
  4. Drei Farbfotos

 

DIE SPANISCHE NIE




 

Ein Ausländer, der seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt auf Mallorca verlegt, bzw. ein Auto oder ein Haus kaufen will, oder in Spanien arbeiten wird, benötigt eine Steueridentifikationsnummer (NIE).

Die NIE wird vor dem Ausländeramt von Palma beantragt (Montag bis Freitag v. 9-14h).

Vor dem Besuch beim Ausländeramt ist es erforderlich, einen Termin unter dem folgenden „Link“ zu vereinbaren:

https://www.citapreviadnie.es/citaPreviaDniExp/

Der Antragssteller muss eine gültige REISEPASS bzw. einen Ausweis vorlegen und ein vom Ausländeramt vorgelegtes Formblatt füllen.

Sollte der Antragssteller ein Ausländer aus Drittländern sein, musste er eine notarielle Urkunde vorlegen,aus der den Grund für den NIE-Antrag hervorgeht. Diese Urkunde kostet 60€ ungefähr.