ANTRAG DER RESIDENZ IN SPANIEN
Ein Bürger der EU braucht im Falle eines Aufenthalts bis 3 Monaten, keine Residenz zu beantragen.
Sollte der Aufenthalt mehr als 3 Monaten dauern, ist der Antrag der o.g Residenz beim Ausländeramt erforderlich.
Der Antragsteller muss folgende Dokumente beim Ausländeramt vorlegen:
- eine gültige REISEPASS/ bzw. Ausweis
- eine gültige NIE
- ein Beweis ausreichender Existenzmittel des Antragstellers (z.B., einen Kontoauszug bzw. Steuererklärungen, u.s.w...).
- Drei Farbfotos
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