GRÜNDUNG EINER SPANISCHEN GMBH
1.- Anmeldung des Gesellschafstnamen
Die o.g. Anmeldung erfolgt durch Erlangung einer Negativbescheiningung des Gesellschaftnamen an der Web-Seite des Zentralen Handelsregisters. D.h.:
http://www.rmc.es/IntroDenominaciones.aspx
Die Negativbescheinigung ist nur DREI MONATE LANG gültig.
2.- Eröffnung eines Bankkontos
Nach Erhalt der entsprechenden Negativbescheinigung vom Zentralen Handelsregister muss ein Konto mit dem Stammkapital eröffnet werden. Im Falle einer spanischen GmbH ist das minimale Stammkapital 3.000€.
3.- Satzung des Unternehmens
Funktionsweise des Unternehmens sollten in der “Satzung des Unternehmens” festgelegt werden. In der o.g. Satzung müssen bestimmte minimale grundlegende Elementen inbegriffen werden, wie z.B., der Gesellschaftszweck.
4.- Gründungsurkunde
Die Gesellschaftsgründung muss mit Berücksichtigung folgender Aspekte in einer Urkunde protokolliert werden:
a.- Satzung des Unternehmens
b.- Negativbescheiningung des Gesellschaftsnamen
c.-Bankbescheinigung des Stammkapitals
d.- Ausweis/ Reisepass und Steuernummer jeder Gründungsgesellschafter.
e.- Anlage mit Informationen der ausländischer Investitionen.
5.- Beantragung der Steuernummer und Anmeldung zur Gewerbsteuer (Formblatt 036).
6.- Eintragung des Unternehmens beim Handelsregister
7.- Erlangung der definitiven Steuernummer
Die o.g. Anmeldung erfolgt durch Erlangung einer Negativbescheiningung des Gesellschaftnamen an der Web-Seite des Zentralen Handelsregisters. D.h.:
http://www.rmc.es/IntroDenominaciones.aspx
Die Negativbescheinigung ist nur DREI MONATE LANG gültig.
2.- Eröffnung eines Bankkontos
Nach Erhalt der entsprechenden Negativbescheinigung vom Zentralen Handelsregister muss ein Konto mit dem Stammkapital eröffnet werden. Im Falle einer spanischen GmbH ist das minimale Stammkapital 3.000€.
3.- Satzung des Unternehmens
Funktionsweise des Unternehmens sollten in der “Satzung des Unternehmens” festgelegt werden. In der o.g. Satzung müssen bestimmte minimale grundlegende Elementen inbegriffen werden, wie z.B., der Gesellschaftszweck.
4.- Gründungsurkunde
Die Gesellschaftsgründung muss mit Berücksichtigung folgender Aspekte in einer Urkunde protokolliert werden:
a.- Satzung des Unternehmens
b.- Negativbescheiningung des Gesellschaftsnamen
c.-Bankbescheinigung des Stammkapitals
d.- Ausweis/ Reisepass und Steuernummer jeder Gründungsgesellschafter.
e.- Anlage mit Informationen der ausländischer Investitionen.
5.- Beantragung der Steuernummer und Anmeldung zur Gewerbsteuer (Formblatt 036).
6.- Eintragung des Unternehmens beim Handelsregister
7.- Erlangung der definitiven Steuernummer
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